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Covid 19 im Elsass – Corona Zahlen, Fakten, Daten

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Aktuelle Informationen findet ihr unter: https://www.gouvernement.fr

Frankreich, also auch das Elsass, erlebt die zweite große Coronawelle. Dies führt leider wieder zu einschränkenden Maßnahmen, die durch die französischen Regierung beschlossen wurden.

15. Dezember 2020

Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen sind tagsüber aufgehoben. Nachts gilt eine Ausgangsbeschränkung zwischen 20.00 Uhr und 5.00 Uhr.

01. Dezember 2020

Geschäfte und Gastronomie

Geöffnet sind:

  • Friseure
  • Geschäfte

31. Oktober 2020

Weihnachtsmärkte

Die Weihnachtsmärkte im Elsass werden wahrscheinlicht nicht stattfinden.

 

30. Oktober 2020

Covid 19: Die Grenzen zu den Nachbarländern sind offen.

 

Geschäfte und Gastronomie

Geschlossen sind:

  • Bars
  • Bistros
  • Cafés
  • Friseure
  • Geschäfte
  • Hotelrestaurants
  • Kinos, Theater
  • Museen
  • Restaurants
  • Veranstaltungsräume

Ausnahmen:
Dazu gehören wichtige Geschäfte wie Lebensmittelgeschäfte, Patesserien, Boulangerien, Märkte, Zeitungsläden, Schreibwaren, Textil- und Baumärkte, Gartencenter, Zoohandlungen, Optiker, Banken, Versicherungen, Wäschereien und Färber, Tierkliniken, Analyselabors oder sogar Computergeschäfte, Hotels und Kultstätten.

Ausgangssperre im Elsass

Ab heute gilt eine umfangreiche Ausgangssperre im Elsass. Es gibt nur folgende Ausnahmen:

Reisen zwischen dem Wohnort und dem Ort der Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder Berufsreisen, die nicht verschoben werden können.

Reisen zum Kauf von Lieferungen, die für die berufliche Tätigkeit erforderlich sind, Grundbedürfnisse in Betrieben, deren Tätigkeiten weiterhin genehmigt sind (Liste auf Government.fr), und Hauslieferungen.

Konsultationen und Betreuung, die nicht aus der Ferne erbracht und nicht verschoben werden können, sowie Kauf von Arzneimitteln.

Reisen aus zwingenden familiären Gründen, zur Unterstützung schutzbedürftiger und prekärer Menschen oder zur Kinderbetreuung.

Reisen für Menschen mit Behinderungen und ihre Begleiter.

Kurztrips innerhalb einer Stunde pro Tag und in einem Umkreis von maximal einem Kilometer um das Haus, die entweder mit der individuellen körperlichen Aktivität der Menschen verbunden sind, unter Ausschluss jeglicher kollektiver Sportpraxis und jeglicher Nähe zu andere Menschen, entweder für einen Spaziergang mit nur Personen, die im selben Haus zusammengefasst sind, oder für die Bedürfnisse von Haustieren.

Gerichts- oder Verwaltungsvorladung und Sitzung in einem öffentlichen Dienst.

Teilnahme an Missionen von allgemeinem Interesse auf Ersuchen der Verwaltungsbehörde.

Reisen, um Kinder von Schulen und während ihrer außerschulischen Aktivitäten abzuholen.

Die Ausgangssperre ist vorläufig bis zum 01. Dezember 2020 eingerichtet.

Aktuelle Informationen findet ihr unter: https://www.gouvernement.fr

Covid 19 Elsass

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